Informationen über Nutzungsrechteeinräumung

Das Urheberrecht für das erstellte Material liegt bei uns, denn nach deutschem Recht dürfen Urheberrechte weder verschenkt noch verkauft werden. Damit der Kunde unsere Werke nutzen kann, werden Nutzungsrechte vergeben. Eine Nutzungsrechteeinräumung sollte dem Kunden Klarheit verschaffen.

Was Nutzungsrechte sind, möchten wir Ihnen an einem Beispiel veranschaulichen:

Ein Schriftsteller wird von einem Verlag beauftragt, einen Text zu schreiben, zum Beispiel über die Geschichte einer Stadt. Der Verlag kauft von dem Autor das Recht zur Veröffentlichung als gedrucktes Buch. Später möchte der Verlag das Buch auch als E-Book herausgeben und als Hörbuch umsetzen. Für diese Veröffentlichungen muss der Verlag ebenfalls die entsprechenden Rechte von dem Autor erwerben.

Genauso funktioniert es bei uns. Wenn Sie digitale Werke (z.B. Profilbild, Header, Banner, Hintergrundbilder, Grafiken, Illustrationen für Website usw.) von uns haben, dürfen Sie sie im Rahmen der vorab festgelegten Zweckbestimmung nutzen. Für eine anderweitige Verwendung ist es notwendig, zusätzliche Nutzungsrechte zu erwerben. Sollten Sie z.B. einen Stempel mit einem Motiv haben, und Sie brauchen nun einen Einnäher oder einen Aufkleber für ein Schaufenster mit dem gleichem Motiv, benötigen Sie eine Erweiterung Ihrer Nutzungsrechte.

Wie wird eine Gebühr für die Nutzung berechnet?

Die Allianz deutscher Designer (kurz AGD) hat ein System für Einräumung der Nutzungsrechte entwickelt. Wir arbeiten nach diesem System.

Wir erklären es kurz:
Es gibt folgende Aufteilung der Nutzungsrechte: Nach Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang. Jede dieser Kategorien ist wiederum unterteilt nach Nutzungsfaktoren. Das sind konstante Zahlen, die mit einer bestimmten Größe verbunden sind.

Nutzungsart einfach
0,2
ausschließlich
1,0
Nutzungsgebiet regional
0,1
national
0,4
europaweit
1,2
weltweit
2,5
Nutzungsdauer 1 Jahr
0,1
5 Jahre
0,3
10 Jahre
0,5
unbegrenzt
1,5
Nutzungsumfang gering
0,1
mittel
0,3
groß
0,7
umfangreich
1,2

Daraus ergibt sich eine Summe der Nutzungsfaktoren. Diese Summe wird mit der Entwurfsvergütung multipliziert.Somit wird eine Nutzungsgebühr errechnet.

Nutzungsfaktoren im Detail

Bei einfacher Nutzungsart dürfen wir erstellte Werke im Rahmen unserer Tätigkeit weiter nutzen und auch weiteren Personen dieses Recht einräumen.
Mit ausschließlicher Nutzungsart darf der Kunde unsere Arbeit alleine nutzen. Er darf auch einfache Nutzungsrechte einräumen.

Zur Festlegung des Nutzungsgebiets ist Folgendes zu beachten:

regional darf unser Material nur in einem bestimmten Region (z.B. in Heidelberg) benutzt werden
national dürfen unsere Werken innerhalb eines bestimmtes Landes (z.B. in Deutschland) eingesetzt werden
europaweit ist die Nutzung in allen europäischen Ländern erlaubt
weltweit entfallen räumliche Einschränkungen

Bezüglich der Nutzungsdauer gilt je nach Vereinbarung eine zeitliche Einschränkung auf 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder unbegrenzt.

Das inhaltliche Nutzungsrecht / Nutzungsumfang bedeutet, dass Sie unsere Arbeit in einem bestimmten Umfang / Zweck benutzen dürfen. Wenn Sie unser Motiv nur auf Ihrer Website benutzen möchten, genügt ein geringer Nutzungsumfang.
Wollen Sie dieses Motiv nicht nur auf Ihrer Website, sondern auch als Einnäher benutzen, brauchen Sie einen mittleren Nutzungsumfang.
Bei umfangreichem Nutzungsumfang gibt es keine inhaltlichen Einschränkungen. Sie dürfen das Motiv für alle mögliche Zwecke nutzen.

Erweiterung der Nutzungsrechte

Bei einem Briefing werden wir genau besprechen, welche Nutzungsrechte für Ihre Ziele am besten passen. Wenn Sie später merken, dass Sie mehr Rechte für das erstellte Material benötigen, können wir die Nutzungsrechteeinräumung erweitern. In diesem Fall wird nur die Differenz der erweiterten Nutzungsrechte gegenüber den bereits bestehenden Nutzungsrechten berechnet. Nach dem Ablauf eines zeitlichen Nutzungsrechtes ist eine Verlängerung möglich.

Beispiel 1:

Sie haben folgende Nutzungsrechte: einfach, regional, 1 Jahr, gering.
Nach Ablauf des ersten Jahres möchten Sie das Material ein weiteres Jahr lang nutzen.
Die Berechnung der Nutzungsfaktoren und des Rechnungsbetrags erfolgt so:

Bisherige Nutzungsrechte Erweiterte Nutzungsrechte
Nutzungsart einfach
0,2
-
Nutzungsgebiet regional
0,1
-
Nutzungsdauer 1 Jahr
0,1
1 weiteres Jahr
0,1
Nutzungsumfang gering
0,1
-
Summe der Nutzungsfaktoren 0,5 0,1
Zu zahlender Betrag* (0,5 x Entwurfsvergütung) + Entwurfsvergütung 0,1 x Entwurfsvergütung

*gegebenenfalls zuzüglich Vergütungen für sonstige Leistungen, Material, Organisationskosten, Fremdkosten

Beispiel 2:

Sie haben wie im ersten Beispiel folgende Nutzungsrechte: einfach, regional, 1 Jahr, gering. Nach einigen Wochen beschließen Sie, das Material für bis zu 5 Jahre zu nutzen. Da Sie bereits eine laufende Nutzungslizenz besitzen, wird für die Erweiterung der Nutzungsdauer nur die Differenz der Faktoren berechnet:

Bisherige Nutzungsrechte Erweiterte Nutzungsrechte
Nutzungsart einfach
0,2
-
Nutzungsgebiet regional
0,1
europaweit
(1,2 - 0,1 =) 1,1
Nutzungsdauer 1 Jahr
0,1
-
Nutzungsumfang gering
0,1
mittel
(0,3 - 0,1 =) 0,2
Summe der Nutzungsfaktoren 0,5 1.3
Zu zahlender Betrag* (0,5 x Entwurfsvergütung) + Entwurfsvergütung 1,3 x Entwurfsvergütung

*gegebenenfalls zuzüglich Vergütungen für sonstige Leistungen, Material, Organisationskosten, Fremdkosten